Wichtige Informationen für WFA bzw. EWF und AAA (2024)
WFA: Erwerb wissenschaftlicher Fertigkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz (PO2024) kann nur als gesamtes Modul innerhalb von einem Semester abgeschlossen werden. Es wird nur im Wintersemester angeboten. Als Prüfung ist eine Hausarbeit in Form einer Gruppenarbeit inklusive Teilnahme an drei Präsenzterminen (inklusive Einführungsveranstaltung) und mind. einem Abstimmungstermin mit dem oder der wissenschaftlichen Betreuer*in vorgesehen. Dieses Vorgehen gilt ebenso für EWF: Erwerb wissenschaftlicher Fertigkeiten in der Arbeits- und Gesundheitsschutz (PO2017).
AAA (2024): Ausgewählte Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (PO2024) wird über zwei Semester in Form von mindestens 10 Tagesseminaren angeboten. Jedes Tagesseminar umfasst einen Umfang von 1 Leistungspunkt, wobei jedes Tagesseminar aus einer Vorarbeit (ca. 2 Seiten), die spätestens zwei Tage VOR dem Seminar eingereicht werden muss, einer aktiven Teilnahme inklusive Präsentation der Ergebnisse am Tag selbst und einer Nachbereitung in Form einer Hausarbeit (ca. 6 bis 8 Seiten) besteht. Die absolvierten Tagesseminare werden durch eine Sammelmappe dokumentiert. Für eine Teilnahme ist es zwingend notwendig, dass Sie pro Semester an einer Einführungsveranstaltung teilnehmen. In dieser werden die Termine und der allgemeine Ablauf der einzelnen Tagesseminare kundgetan. Zudem ist eine Einschreibung in dem Moodle-Kurs „Themenfelder des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Zukunft der Arbeitswelt“ erforderlich, damit Sie die Aufgabenstellung für die Tagesseminare erhalten, bearbeiten und ihre Erarbeitungen auf Moodle hochladen können.
Eine gemeinsame, obligatorische Einführungsveranstaltung findet am 24.10 um 11:15 Uhr im Seminarraum VW.10.002 statt. Wer nicht erscheint, kann im WiSe 2025/26 NICHT an den Modulen teilnehmen. Bei akuter Krankheit melden Sie sich bitte bis zum 24.10 um 8 Uhr bei Frau Prof. Kahl mit Frau Lorenz in CC. Hierbei wird erwartet, dass ein ärztliches Attest vorgezeigt oder innerhalb von drei Tagen nachgereicht wird.