Sicherheitstechnische Fachkunde
Der Laufzettel des ehemaligen Ausbildungskonzeptes muss spätestens bis zum 31.12.2024 vollständig eingereicht sein. Eine Anerkennung der FaSi ist nach dem 31.12.2024 nicht mehr möglich (siehe Gesonderte Prüfungsordnung zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit PO17).
Ausbildungskonzept der sicherheitstechnischen Fachkunde ab 01.07.2021
Anerkennung der sicherheitstechnischen Fachkunde im Rahmen des Bachelorstudiengangs Sicherheitstechnik mit dem Studienschwerpunkt Arbeitssicherheit
- PO 2017 -
Die Fakultät für Maschinenbau/Sicherheitstechnik der Bergischen Universität Wuppertal (BUW) bietet den Studierenden des Bachelorstudiengangs Sicherheitstechnik die Möglichkeit, die sicherheitstechnische Fachkunde im Rahmen der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß §7 Abs.1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zu erwerben.
Die nachfolgend aufgeführten Rahmenbedingungen sind die Voraussetzung für die schriftliche Bescheinigung der Fachkunde durch die Fakultät.
- Erfolgreicher Abschluss des Bachelorstudiengangs Sicherheitstechnik PO17 (im Umfang von 180 LP, 1 LP = 30h à 5400h)
- Erfolgreicher Abschluss des Fachpraktikums im Umfang von 12 Wochen (15 LP) im fachlichen Schwerpunkt Arbeitssicherheit.
- Erfolgreicher Abschluss der nachfolgenden Lehrveranstaltungen im o.g. Bachelorstudiengang (im Umfang von 30 LP à 900h):
- Studienschwerpunkt Arbeitssicherheit:
- Arbeitssicherheit (2 LP) - Kahl
- Gefahrstoffmanagement (4 LP) - Kahl
- Technischer Explosionsschutz (2 LP) - Barth
- Apparate- und Anlagensicherheit (4 LP) - Löwe
- Fachprüfungen:
- Biologische Risiken (2 LP) - Fiedrich/Kralj
- Umweltsicherheit (6 LP) - Schmidt
- Grundlagen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes (4 LP) - Goertz
- Betriebliche Notfallplanung und Objektsicherheit (4 LP) - Fiedrich
- Human Factors (2 LP) - Pieper/Stein
Anerkennung_Fachkunde_01.07.2021_PO2011
Anerkennung_Fachkunde_01.07.2021_PO2017
Ablauf:
Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiengangs Sicherheitstechnik PO17 unter Erfüllung der o.g. Prüfungen und des Fachpraktikums mit fachlichem Schwerpunkt Arbeitssicherheit können Sie zu unseren Sprechstunden mit dem ausgefüllten "Laufzettel zur Anerkennung der sicherheitstechnischen Fachkunde für Bachelor-Studierende der Po 2017" am Lehrstuhl für Arbeitssicherheit vorbeikommen. Der Antrag auf Anerkennung der sicherheitstechnischen Fachkunde muss innerhalb von 12 Wochen nach Studienabschluss (Datum der Abschlussurkunde) beantragt werden.
Benötigte Unterlagen:
Ausweisdokument, Bachelorzeugnis/Bachelorurkunde, Kontoauszug aus dem Studierendenkonto (StudiLöwe) mit Datum der Leistungserbringung, Kopie der Sammelmappe "Disziplinübergreifender Wahlpflichtbereich".
Bitte markieren Sie die entsprechenden o.g. Prüfungen auf Ihrem Kontoauszug und tragen Sie die Daten der Leistungserbringung bereits in das Dokument ein. Name, Matrikelnummer, Geburtsdatum sowie Geburtsort sind elektronisch auszufüllen.
Nur bei vollständig eingereichten Unterlagen kann Ihre Urkunde gedruckt werden. Die fertigen Urkunden können nach ca. vier Wochen, unter Vorlage eines Ausweisdokuments, persönlich am Lehrstuhl für Arbeitssicherheit abgeholt werden!
Ehemaliges Ausbildungskonzept bis 31.12.2021
FaSi-Laufzettel, DÜW Sammelmappen und sonstige Bescheinigungen werden ausschließlich zu den Sprechzeiten (montags 14:00 Uhr – 15:00 Uhr) in W.10.063 unterschrieben. Per Post zugesandte Dokumente werden nicht bearbeitet.
Formulare für die Sicherheitstechnische Fachkunde
Ansprechpartner für fachliche Informationen
Florian Hafner
Raum W.10.69 (zu den Sprechzeiten)
Tel.: +49 202 439-2108
E-Mail: hafner[at]uni-wuppertal.de
Ansprechpartner für organisatorische Informationen & Beantragung und Aushändigung von Urkunden
Steffi Lorenz
Raum W.10.86 (nach Terminvereinbarung)
Tel.: +49 202 439-2085
E-Mail: slorenz[at]uni-wuppertal.de
Bei Fragen zum Praktikum wenden Sie sich bitte an das Praktikumsamt!