Lehrstuhl Arbeitssicherheit erneut erfolgreich bei vfdb-Postersession
Lehrstuhl Arbeitssicherheit erneut erfolgreich bei vfdb-Postersession
Anerkennung der sicherheitstechnischen Fachkunde im Rahmen des Bachelorstudiengangs Sicherheitstechnik mit dem Studienschwerpunkt Arbeitssicherheit und des Masterstudiengangs Sicherheitstechnik mit dem Studienschwerpunkt Arbeitssicherheit
- PO 2024 -
Die Fakultät Maschinenbau/Sicherheitstechnik der Bergische Universität Wuppertal (BUW)
bietet den Studierenden des Bachelorstudiengangs Sicherheitstechnik sowie des Masterstu-
diengangs Sicherheitstechnik auf Basis der bestehenden Rechtslage gemäß § 7 Abs. 1 ASiG
die Möglichkeit, die sicherheitstechnische Fachkunde im Rahmen der Ausbildung zur Fach-kraft
für Arbeitssicherheit gemäß § 7 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zu erwerben.
Die Voraussetzungen für den Erwerb und eine schriftliche Bescheinigung der Fach-
kunde durch die Fakultät sind nachfolgend abschließend dargelegt.
(1) Der erfolgreiche Abschluss
(2a) Im Bachelorstudiengang Sicherheitstechnik
2b) Im Masterstudiengang Sicherheitstechnik
Die Teilnahmebescheinigungen (Urkunde) werden durch den Lehrstuhl Arbeitssicherheit ausgestellt und versendet. Die Studierenden teilen dazu dem Lehrstuhl eigenverantwortlich ihre postalische Anschrift unter slorenz[at]uni-wuppertal.de mit.
Anerkennung der sicherheitstechnischen Fachkunde im Rahmen des Bachelorstudiengangs Sicherheitstechnik mit dem Studienschwerpunkt Arbeitssicherheit
- PO 2017 -
Die Fakultät für Maschinenbau/Sicherheitstechnik der Bergischen Universität Wuppertal (BUW) bietet den Studierenden des Bachelorstudiengangs Sicherheitstechnik die Möglichkeit, die sicherheitstechnische Fachkunde im Rahmen der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß §7 Abs.1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zu erwerben.
Die nachfolgend aufgeführten Rahmenbedingungen sind die Voraussetzung für die schriftliche Bescheinigung der Fachkunde durch die Fakultät.
Anerkennung_Fachkunde_01.07.2021_PO2011
Anerkennung_Fachkunde_01.07.2021_PO2017
Ablauf:
Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiengangs Sicherheitstechnik PO17 unter Erfüllung der o.g. Prüfungen und des Fachpraktikums mit fachlichem Schwerpunkt Arbeitssicherheit können Sie zu unseren Sprechstunden mit dem ausgefüllten "Laufzettel zur Anerkennung der sicherheitstechnischen Fachkunde für Bachelor-Studierende der Po 2017" am Lehrstuhl für Arbeitssicherheit vorbeikommen. Der Antrag auf Anerkennung der sicherheitstechnischen Fachkunde muss innerhalb von 12 Wochen nach Studienabschluss (Datum der Abschlussurkunde) beantragt werden.
Benötigte Unterlagen:
Ausweisdokument, Bachelorzeugnis/Bachelorurkunde, Kontoauszug aus dem Studierendenkonto (StudiLöwe) mit Datum der Leistungserbringung, Kopie der Sammelmappe "Disziplinübergreifender Wahlpflichtbereich".
Bitte markieren Sie die entsprechenden o.g. Prüfungen auf Ihrem Kontoauszug und tragen Sie die Daten der Leistungserbringung bereits in das Dokument ein. Name, Matrikelnummer, Geburtsdatum sowie Geburtsort sind elektronisch auszufüllen.
Nur bei vollständig eingereichten Unterlagen kann Ihre Urkunde gedruckt werden. Die fertigen Urkunden können nach ca. vier Wochen, unter Vorlage eines Ausweisdokuments, persönlich am Lehrstuhl für Arbeitssicherheit abgeholt werden!
Der Laufzettel des ehemaligen Ausbildungskonzeptes muss spätestens bis zum 31.12.2024 vollständig eingereicht sein. Eine Anerkennung der FaSi ist nach dem 31.12.2024 nicht mehr möglich (siehe Gesonderte Prüfungsordnung zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit PO17).
FaSi-Laufzettel, DÜW Sammelmappen und sonstige Bescheinigungen werden ausschließlich zu den Sprechzeiten (montags 14:00 Uhr – 15:00 Uhr) in W.10.063 unterschrieben. Per Post zugesandte Dokumente werden nicht bearbeitet.
Florian Hafner
Raum W.10.69 (zu den Sprechzeiten)
Tel.: +49 202 439-2108
E-Mail: hafner[at]uni-wuppertal.de
Steffi Lorenz
Raum W.10.86 (nach Terminvereinbarung)
Tel.: +49 202 439-2085
E-Mail: slorenz[at]uni-wuppertal.de
Bei Fragen zum Praktikum wenden Sie sich bitte an das Praktikumsamt!